Cannabis-Stecklinge in Deutschland kaufen - rechtliche Lage

Cannabis-Stecklinge in Deutschland kaufen - rechtliche Lage

Inhaltsverzeichnis

Cannabis anzubauen wird auch in Deutschland zunehmend Thema. Ob aus medizinischem Interesse, zur Eigenversorgung oder einfach aus Neugier an der Pflanze. Wer dabei an Cannabis Stecklinge denkt, steht schnell vor der Frage: Darf man die überhaupt kaufen? Und wenn ja, wo und unter welchen Bedingungen? Hier gibt es alle wichtigen Info, wie die aktuelle Rechtslage aussieht und worauf beim Kauf von Cannabis-Stecklingen in Deutschland zu achten ist.

Blick auf die offizielle Rechtslage

Seit dem 1. April 2024 gilt in Deutschland das neue Cannabisgesetz (CanG), das den Umgang mit Cannabis umfassend neu regelt. Demnach dürfen Erwachsene ab 18 Jahren nun bis zu 25 Gramm Cannabis zum Eigenbedarf besitzen und bis zu drei weibliche Cannabispflanzen privat anbauen. Das Gesetz sagt folgendes:

  • Besitz: Erwachsene ab 18 Jahren dürfen bis zu 25 Gramm Cannabis zum Eigenbedarf besitzen.
  • Eigenanbau: Es sind drei weibliche Cannabispflanzen pro Person erlaubt.
  • Konsum: Öffentlich nur in Abstand zu Schulen, Kitas, Spielplätzen und Fußgängerzonen (tagsüber eingeschränkt).
  • Abgabe: Kein Verkauf im Einzelhandel. Nur Anbauvereinigungen ("Cannabis-Clubs") dürfen gemeinschaftlich anbauen und an Mitglieder abgeben.
  • Medizinalcannabis bleibt weiter über Apotheken erhältlich und ist nicht Teil des CanG.
  • CBD-Produkte bleiben legal, sofern der THC-Gehalt unter 0,3 % liegt und sie nicht zum Rausch bestimmt sind.

Sind Cannabis-Stecklinge in Deutschland legal?

Nach dem neuen Konsumcannabisgesetz (KCanG) gelten Cannabis-Stecklinge - also Jungpflanzen oder noch nicht blühende Sprossteile - nicht als Cannabis im rechtlichen Sinne. Sie fallen damit nicht unter die strengen Vorschriften für blühende oder THC-haltige Pflanzen. Erst mit dem Eintritt in die Blütephase werden sie gesetzlich als "Cannabis" eingestuft. Bis zu diesem Zeitpunkt gelten Stecklinge - ebenso wie feminisierte Cannabis-Samen - als Vermehrungsmaterial und dürfen daher legal gehandelt und verkauft werden, solange sie keine Blüten oder messbaren THC-Gehalte aufweisen.

Cannabis-Stecklinge kaufen - was erlaubt ist

  • Produktion: Stecklinge dürfen in Deutschland legal bestellt werden. Mutterpflanzen sind erlaubt, solange sie keine Blüten oder Samen tragen.
  • Handel: Gewerbliche Anbieter können Cannabis-Stecklinge verkaufen, sowohl an Privatpersonen als auch an Anbauvereinigungen.
  • Abgabe: Endverbraucher dürfen Stecklinge erwerben, allerdings ausschließlich zur Nutzung im legalen Eigenanbau. Dabei gilt die Obergrenze von maximal drei blühenden Pflanzen pro Haushalt.

Regeln für Anbauvereinigungen

Im Rahmen des neuen Konsumcannabisgesetzes (KCanG) unterliegt auch der gemeinschaftliche Anbau durch sogenannte Anbauvereinigungen klar definierten gesetzlichen Vorgaben. Diese Regelungen sollen den kontrollierten Umgang mit Cannabis-Pflanzen sicherstellen und gleichzeitig den illegalen Handel verhindern. Besonders streng geregelt sind dabei die Weitergabe und Dokumentation von Samen und Stecklingen, um Transparenz und Nachverfolgbarkeit zu gewährleisten. Für Anbauvereinigungen gelten daher folgende Einschränkungen:

  • Abgabe pro Mitglied: maximal 7 Samen oder 5 Stecklinge pro Monat
  • Kein Versandhandel: Stecklinge dürfen nicht verschickt, sondern nur vor Ort abgegeben werden.
  • Dokumentation: Vereine müssen genau erfassen, woher Samen und Stecklinge stammen.

Wichtige Vorgaben für den Handel mit Stecklingen

Obwohl der Handel mit Stecklingen grundsätzlich erlaubt ist, gibt es Berichte über einzelne Behörden, die den Verkauf oder die Anmeldung entsprechender Gewerbe untersagen wollen. Solche Fälle sind rechtlich umstritten und werden vermutlich erst durch Gerichtsentscheidungen geklärt. Wenn du in Deutschland Cannabis-Stecklinge verkaufen möchtest, musst du bestimmte Regeln beachten:

  • Produktsicherheit & Kennzeichnung: Angaben zu THC-Gehalt (unter 0,3 %), Genetik, Feminisierung etc.
  • Jugendschutz: Verkauf nur an Personen über 18 Jahren
  • Hinweispflicht: Kunden, die Cannabis Stecklinge bestellen wollen, müssen informiert werden, dass diese ausschließlich für den Eigenanbau bestimmt sind.

Unsicherheiten in der Praxis

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat klargestellt, dass der gewerbliche Handel mit Cannabis-Samen und -Stecklingen in Deutschland erlaubt ist. Entscheidend ist, dass es sich dabei um nicht blühende Pflanzen oder Vermehrungsmaterial handelt, die keinen messbaren THC-Gehalt aufweisen. Damit dürfen Unternehmen und Händler solche Produkte legal im Geschäft oder Online-Handel vertreiben, solange sie die geltenden Vorgaben des Konsumcannabisgesetzes (KCanG) und des Saatgutverkehrsrechts einhalten.

Der gewerbliche Handel mit Cannabis-Samen und -Stecklingen ist also in Deutschland erlaubt!

 

Produktion in Österreich als sicherere Alternative

Da in Deutschland vereinzelt noch Rechtsunsicherheit herrscht und Behörden teils gegen den Stecklingshandel vorgehen, hat sich in der Praxis ein Trend abgezeichnet: Viele Produzenten weichen auf Österreich aus. Dort ist die Produktion von Stecklingen seit Jahren etabliert und unterliegt weniger rechtlichen Grauzonen.

Wer also auf Nummer sicher gehen möchte, lässt Stecklinge aktuell lieber in Österreich produzieren und importiert sie dann legal nach Deutschland. Genau hier setzt das Dropshipping-Modell von Guardians of Genetics an: Über eine einfache Schnittstelle können Webshops in Deutschland ihren Kunden Cannabis-Stecklinge anbieten, die dann direkt aus Österreich an die Endkunden versendet werden. Auf diese Weise können Händler in Deutschland rechtssicher agieren und zugleich ihren Kunden einen unkomplizierten Zugang zu legalem Pflanzmaterial bieten. Hier steht auch mehr über die Rechtslage zum Anbau und Verkauf in Italien

Die Rechtslage zu Cannabis-Stecklingen lässt sich wie folgt zusammenfassen

Erlaubt Verboten

Produktion von Mutterpflanzen ohne Blüten oder Samen (unter bestimmten Bedingungen)

Abgabe an Minderjährige
Handel mit Stecklingen für den Eigenanbau (maximal drei Pflanzen pro Haushalt) Versand von Stecklingen durch Anbauvereinigungen
Abgabe an volljährige Endkunden mit Mengenbegrenzung  

 

Wer heute in Deutschland Cannabis-Stecklinge kaufen möchte, kann dies legal tun - ob über gewerbliche Händler oder Anbauvereinigungen. Wichtig bleibt: Der Einsatz ist ausschließlich für den Eigenanbau vorgesehen.

Quellen:

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